Information zur Wahlarztverrechnung

Krankenkassenrefundierung bei Wahlärzten:

  • Wahlärzte sind Ă„rzte ohne bindenden Vertrag mit den Krankenkassen.
  • Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet.
  • Als Wahlarzt stelle ich nach erfolgter Ordination ein Privathonorar aus. In meiner Honorarnote werden alle refundierbaren Punkte angefĂĽhrt, um eine RĂĽckzahlung durch Ihre Krankenkasse möglichst einfach zu gestalten.
  • Sie können als Patient eine RĂĽckvergĂĽtung bis zu 80% des Kassentarifs erhalten. Die Höhe des Tarifs ist jedoch nach Krankenkasse und erbrachter Leistung unterschiedlich.
  • Privatversicherte Patienten können die Honorarnote nach RĂĽckerstattung des Kassenanteils auch ihrer Zusatzversicherung vorlegen. Diese kann dann – je nach Vertrag – die Differenz zur RĂĽckvergĂĽtung ausgleichen. Auf Wunsch erledigen wir die Einreichung fĂĽr Sie durch unsere Ordination.