Krankenkassenrefundierung bei Wahlärzten:
- Wahlärzte sind Ärzte ohne bindenden Vertrag mit den Krankenkassen.
- Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet.
- Als Wahlarzt stelle ich nach erfolgter Ordination ein Privathonorar aus. In meiner Honorarnote werden alle refundierbaren Punkte angeführt, um eine Rückzahlung durch Ihre Krankenkasse möglichst einfach zu gestalten.
- Sie können als Patient eine Rückvergütung bis zu 80% des Kassentarifs erhalten. Die Höhe des Tarifs ist jedoch nach Krankenkasse und erbrachter Leistung unterschiedlich.
- Privatversicherte Patienten können die Honorarnote nach Rückerstattung des Kassenanteils auch ihrer Zusatzversicherung vorlegen. Diese kann dann – je nach Vertrag – die Differenz zur Rückvergütung ausgleichen. Auf Wunsch erledigen wir die Einreichung für Sie durch unsere Ordination.